Building Information Modeling verändert Planungsprozesse grundlegend – und damit auch die Vertragsgestaltung. Das SIA-Merkblatt 2051 schafft für die Schweiz erstmals eine verbindliche Grundlage, wie BIM-Leistungen definiert, ausgeschrieben und honoriert werden. Für Architekten, Fachplaner und Bauherren bedeutet das: Mehr Klarheit bei der Abgrenzung zwischen Grundleistung und Zusatzleistung – aber auch neue Pflichten bei der Dokumentation und Datenübergabe.
Was das Merkblatt regelt
Das SIA-Merkblatt 2051 konkretisiert die Leistungsphasen der SIA-Ordnung 102 für den BIM-Einsatz. Es definiert, welche digitalen Liefergegenstände in welcher Projektphase übergeben werden müssen – von der Vorstudien- bis zur Ausführungsplanung. Dazu zählen etwa Grundriss-Modelle, Bauteildatenbanken, Raumbücher oder Kollisionsprüfungen. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Grundleistung und Zusatzleistung. Die Grundleistung umfasst alle Tätigkeiten, die für ein BIM-Projekt zwingend erforderlich sind. Zusatzleistungen – etwa erweiterte Simulationen oder spezielle Auswertungen – müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
Das Merkblatt empfiehlt außerdem, die sogenannten BIM-Anforderungen (AIR, Auftraggebenden-Informations-Anforderungen) im Projektvertrag zu verankern. Diese legen fest, welche Informationstiefe (Level of Information Need) in welcher Phase gefordert ist. Für Auftraggeber bedeutet das: Wer später detailliertere Modelle oder zusätzliche Auswertungen fordert, muss dafür nachverhandeln – und bezahlen.
Honorarmodelle: Pauschal oder nach Aufwand?
In der Praxis konkurrieren zwei Ansätze: das pauschale Honorar nach Bausummen-Prozentsatz und die Aufwandsabrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand. Das SIA-Merkblatt 2051 favorisiert Pauschalvereinbarungen, kombiniert mit klaren Leistungskatalogen. Damit soll Planungssicherheit für beide Seiten entstehen. Allerdings funktioniert das nur, wenn die BIM-Anforderungen zu Projektbeginn vollständig definiert sind – was in der Realität selten gelingt.
Viele Architekten setzen deshalb auf Mischmodelle: Pauschalhonorar für die Grundleistung, stundenbasierte Vergütung für Änderungen und Zusatzleistungen. Gerade bei öffentlichen Auftraggebern wie dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hat sich dieser Ansatz bewährt. Das BBL verwaltet über 2.700 Objekte in der Schweiz und im Ausland – von Verwaltungsgebäuden über Botschaften bis zu Forschungsanstalten. Bei Neubauten und Sanierungen verlangt es seit 2023 standardmäßig BIM-basierte Lieferungen nach SIA 2051.
Neue Pflichten für Architekten
Mit dem Merkblatt wachsen die Dokumentationspflichten. Architekten müssen nicht nur Pläne liefern, sondern strukturierte Datenmodelle mit definierten Attributen. Das betrifft zum Beispiel Fassaden-Elemente: Hersteller, Materialkennwerte, U-Werte, Brandschutzklasse, Wartungsintervalle – alles muss im Modell hinterlegt sein. Fehlt ein Attribut oder ist fehlerhaft, gilt die Leistung als nicht erbracht.
Die Qualitätssicherung wird aufwendiger: Regelmäßige Koordinationssitzungen, automatisierte Kollisionsprüfungen, Modell-Abnahmen durch den Bauherrn. Wer die Mehrarbeit nicht einpreist, arbeitet unentgeltlich. Das Merkblatt empfiehlt deshalb, bereits in der Offertphase den voraussichtlichen BIM-Koordinationsaufwand zu beziffern – etwa als Prozentsatz des Gesamthonorars oder als Pauschale pro Leistungsphase.
Was Auftraggeber beachten müssen
Bauherren müssen ihre eigene BIM-Kompetenz aufbauen oder einkaufen. Ohne klare Anforderungsdefinition wird das Projektergebnis unbrauchbar. Das BBL setzt dafür auf interne BIM-Manager, die bereits in der Ausschreibungsphase die AIR formulieren und die Modellqualität während der Planung prüfen. Kleinere öffentliche Bauherren beauftragen oft externe BIM-Berater.
Wichtig ist auch die Frage der Datenformate und Softwarekompatibilität. Das SIA-Merkblatt 2051 empfiehlt offene Standards wie IFC (Industry Foundation Classes), um Herstellerbindung zu vermeiden. In der Praxis arbeiten viele Planer jedoch mit proprietären Lösungen von Autodesk oder der Nemetschek Group – etwa Allplan oder Archicad. Die Konvertierung ins IFC-Format kostet Zeit und produziert Informationsverluste. Wer das nicht berücksichtigt, riskiert teure Nachbesserungen.
Ausblick: BIM wird zum Standard
Das SIA-Merkblatt 2051 ist kein Gesetz, aber faktisch ein Branchenstandard. Öffentliche Auftraggeber fordern BIM zunehmend verbindlich, private folgen. Für Architekten bedeutet das: Wer BIM-Leistungen nicht korrekt kalkuliert und vertraglich absichert, verliert Marge – oder den Auftrag. Das Merkblatt liefert dafür die notwendigen Werkzeuge, setzt aber voraus, dass beide Vertragsparteien die Methodik verstehen und anwenden können.
Weitere Informationen zu BIM-Einführungsstrategien für kleine Büros bietet der Artikel Architekten-Ausbildung: Hochschulen integrieren BIM und Klimawissen in Curricula. Wer sich mit Schweizer Nachhaltigkeitsstandards auseinandersetzt, findet Hintergrund im Beitrag SNBS-Hochbau: Wie der Schweizer Nachhaltigkeitsstandard gegen DGNB und LEED antritt. Für die praktische Umsetzung im Büroalltag ist auch der Anwendungsfall BIM-Einstieg im kleinen Architekturbüro relevant.